Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mela Hirse-Schäfer, RehabiliTiere,
Buchrainstr. 94, 60599 Frankfurt am Main
0049 176-321 086 96, info@rehabilitiere.de,
St.Nr. 01486431084
Stand: 1.8.2025, Frankfurt am Main
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundetrainerin/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalterin“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „die teilnehmende Person“ genannt.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden die teilnehmende Person schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Veranstalterin erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die teilnehmende Person nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die teilnehmende Person muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.
- Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
- Die Veranstalterin bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehaltende an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin auf ihrer Internetpräsenz und von ihr sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
- Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post, über ein Websiteformular oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit der Veranstalterin ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens der Veranstalterin nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der die teilnehmenden Person ab.
- Mit ihrer Teilnahmeerklärung meldet sich die teilnehmende Person verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en)/Beratungstermine/Einzelcoachings an. Die Anmeldung kann von der teilnehmenden Person nur bis spätestens 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung storniert werden. Storniert die teilnehmende Person ihre Teilnahmeerklärung später als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
- Einzelne Termine einer Veranstaltung die aus mehreren Terminen besteht (Kurse oder Trainingsprogramme, sowohl per Einzeltraining als auch in Gruppen), können nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn des ersten Termins der jeweiligen Veranstaltung storniert werden. Storniert die teilnehmende Person ihre Teilnahme an einzelnen Terminen einer Veranstaltung, bestehend aus mehreren Terminen (Kurse, sowohl per Einzeltraining als auch in Gruppen) später oder garnicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
- Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalterin mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden gruppenteilnehmende Person verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
- Die Veranstalterin behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihr diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
- Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und die teilnehmenden Person ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
- Macht die teilnehmende Person von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihr die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
- Vertragsdauer und Vergütung
- Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Veranstalterin berechtigt, die teilnehmende Person bzw. ihren Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Veranstalterin. Die Veranstalterin behält sich vor, von die teilnehmende Person den Ersatz des ihr aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
- Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch die teilnehmende Person entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
- Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalterin und teilnehmenden Person. Der der teilnehmenden Person daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
- Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch eine teilnehmende Person nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die teilnehmende Person den Nachweis erbringt, dass der Veranstalterin kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehaltenden bzw. -führenden Person (teilnehmende Person) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
- Der Veranstalterin bzw. die von ihr eingesetzte Trainerin/Veranstaltungsleitende ist gegenüber der teilnehmenden Person für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
- Stören die teilnehmende Person oder ihr Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich die Veranstalterin vor, die teilnehmende Person bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen der Veranstalterin bleibt der teilnehmenden Person unbenommen.
- Die teilnehmende Person verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat die teilnehmende Person die Veranstalterin bzw. die von ihr eingesetzte Trainerin/Veranstaltungsleiterin vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, die teilnehmende Person bzw. ihren Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
- Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert die teilnehmende Person, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
- Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der teilnehmenden Person unbenommen.
- Haftung
- Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
- Die Veranstalterin haftet dem Teilnehmenden nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Die teilnehmende Person stellt die Veranstalterin von Ansprüchen frei, die in Bezug auf die teilnehmende Person oder den Hund der teilnehmenden Person von Dritten gegen die Veranstalterin geltend gemacht werden.
- Nutzungsrechte
- An den Dienstleistungsergebnissen, die RehabiliTiere im Rahmen des Vertrages erbracht und der teilnehmenden Person übergeben hat, räumt sie dem der teilnehmenden Person, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen. Diese Rechte schließen Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei RehabiliTiere.
- Schulungsunterlagen, Handouts oder Videos dürfen, in welcher Form auch immer, nicht vervielfältigt, kopiert, weitergegeben oder weitergesendet werden.
- Bildrechte
- Die teilnehmende Person erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass während der Schulungen, Kurse oder Einzeltrainings Bildmaterial von ihr und dem jeweiligen Hund erstellt werden. Diese dürfen durch RehabiliTiere zu Schulungs- oder Werbezwecken verwendet werden.
- Die teilnehmehmende Person tritt ausdrücklich alle Bildrechte an RehabiliTiere ab.
- Sonstige Bestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
- Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.